Österreichische Privatuniversitäten stehen seit Jahren unter Konkurrenzdruck: Während öffentliche Universitäten aus einem breiten Pool an Bewerbern schöpfen können, müssen private Einrichtungen mit mehreren tausenden Euro Studiengebühren pro Semester genug zahlungskräftige Eltern finden, die ihren Kindern einen Studienplatz finanzieren können. Dieser Druck könnte in den kommenden Jahren weiter steigen.
Denn die immer sinkenden Geburtenzahlen bedeuten auch weniger potenziell zahlende Studenten. Für Privatunis wird der Kampf um jede Einschreibung damit noch härter. Eine Reform des Steuerrechts könnte da helfen. Der Hebel ist simpel: Während bisher nur die Studenten selbst die Studiengebühren von der Steuer absetzen dürfen, könnte das theoretisch auch den Eltern, die meist die Rechnung zahlen, möglich sein.
Laut Steuerberater Rainer Kratochwill, Geschäftsführer der Wiener Kanzlei „Steuerexperten.at“ gelten derzeit strenge Regelungen. „Ausgaben können grundsätzlich nur von jener Person steuerlich geltend gemacht werden, die sie wirtschaftlich selbst getragen hat und in deren Sphäre sie anfallen.“ Wenn Eltern die Studiengebühren für ihre Kinder übernehmen, gilt das als freiwillige Unterhaltsleistung und ist steuerlich nicht relevant.
Regelung gilt nicht nur für Privatuniversitäten
Auch die Studenten selbst können die Kosten nicht automatisch absetzen. Handelt es sich um eine Weiterbildung im Zusammenhang mit einem bereits ausgeübten oder ähnlichen Beruf, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, ein steuerpflichtiges Einkommen. „Wenn zum Beispiel eine berufstätige Pflegefachkraft berufsbegleitend ein Bachelorstudium Gesundheitsmanagement an einer Privatuniversität absolviert und die Gebühren selbst trägt, sind die Studiengebühren als Werbungskosten absetzbar,“ sagt Kratochwill.
Auch bei beruflich veranlassten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder Umschulungen ist das der Fall. „Bei einem erstmaligen Studium kann die Absetzbarkeit dann problematisch sein, wenn kein ausreichender Zusammenhang zu einer bereits ausgeübten oder konkret angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht,“ sagt Kratochwill. Die Regelung ist außerdem keine Besonderheit von Privatuniversitäten, sondern gilt grundsätzlich für sämtliche Hochschulstudien in Österreich, die Studiengebühren verlangen.
Bis zu 14.200 Euro Studiengebühren pro Semester
Aktuell studieren rund 21.000 Menschen an 17 Privatuniversitäten und zwei Privathochschulen in Österreich. Mit dem Ausbau der Institutionen ist auch die Zahl der Studenten deutlich gestiegen: Laut der unidata-Datenbank des Wissenschaftsministeriums hat sie sich seit 2015 nahezu verdoppelt. 2004 waren österreichweit lediglich rund 1.200 Personen an Privatuniversitäten eingeschrieben. Der Begriff „Privatuniversität“ führt dabei mitunter in die Irre. Die meisten Einrichtungen befinden sich nicht ausschließlich in privater Hand, sondern bekommen finanzielle Unterstützung von Bundesländern, Städten, Kammern, der Kirche oder öffentlichen Universitäten. Lediglich dem Bund ist eine reguläre Finanzierung von Privatuniversitäten untersagt. Die Finanzierung erfolgt daher über Studiengebühren, Förderungen, Drittmittel sowie eigene wirtschaftliche Aktivitäten und Kooperationen.
Als einziger Hochschultyp können Privatuniversitäten die Höhe ihrer Studiengebühren selbst festlegen. Entsprechend groß sind die Unterschiede: Während Studenten an der Anton Bruckner Privatuniversität 450 Euro pro Semester bezahlen, kostet etwa das Studium der Zahnmedizin an der Danube Private University in Krems bis zu 14.200 Euro pro Semester. Weil diese Ausgaben das Budget vieler Familien übersteigen, wäre die steuerliche Absetzbarkeit für Eltern nur ein logischer Schritt.
Dachverband der Privatunis spricht sich für Prüfung aus
Martin Rummel, Vorsitzender der Österreichische Privatuniversitäten Konferenz (ÖPUK), der Zusammenschluss aller akkreditieren Privatuniversitäten Österreichs, spricht sich grundsätzlich für eine Überprüfung der Situation aus. Denn obwohl die derzeitige steuerrechtliche Regelung nachvollziehbaren Grundsätzen des Einkommensteuerrechts folgt, stellt er sich die Frage, ob sie den heutigen Bildungsrealitäten noch ausreichend Rechnung trägt. „Gerade bei kostenintensiven Studienangeboten übernehmen häufig Familien einen wesentlichen Teil der Finanzierung. Eine Prüfung, ob Bildungsaufwendungen künftig stärker und sozial ausgewogen steuerlich berücksichtigt werden können, erscheint daher grundsätzlich sinnvoll,“ sagt Rummel gegenüber campus a.
Wichtig sei aus seiner Perspektive, dass steuerliche Anreize nicht einzelne Hochschulsektoren bevorzugen, sondern allen Studenten und ihren Familien zugutekommen und den Zugang zu hochwertiger Hochschulbildung erleichtern. Bildungspolitisch solle das Ziel sein, Bildungsinvestitionen zu fördern und finanzielle Hürden möglichst gering zu halten, so Rummel. Das gelte unabhängig davon, ob Studenten oder ihre Eltern die Kosten tragen, sagt er.
Agenda Austria begünstigt Reform
Auch der wirtschaftsliberale Thinktank Agenda Austria spricht sich gegenüber campus a dafür aus, Studiengebühren für Eltern steuerlich absetzbar zu machen. Bildungsausgaben zählen demnach „zu den mitunter wichtigsten und langfristig effizientesten Investitionen“, sowohl für die einzelne Person als auch für Eltern, die in die Ausbildung ihrer Kinder investieren.
Außerdem kritisiert die Agenda Austria eine aus ihrer Sicht bestehende Schieflage im System. Im aktuellen Modell entstehe „die Absurdität“, dass Eltern doppelt belastet seien. Sie zahlen einmal über Steuern und zusätzlich für Schul- und Studienkosten aus bereits versteuertem Einkommen. Doch ihr Wunsch der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten stößt in der Politik auf Ablehnung.
Politik verweist auf angespannte budgetäre Lage
ÖVP-Pressesprecher Alexander Fasching lehnt den Vorschlag ab auf Anfrage von campus a ab und verweist auf den „Budgetprozess und das Arbeitsprogramm der Bundesregierung.“ Auch die FPÖ sieht hier aktuell keinen Handlungsbedarf, wie es knapp aus dem Presseteam heißt. Die SPÖ verweist auf das Judikat des Bundesfinanzgerichts, das die steuerliche Abzugsfähigkeit der von den Eltern bezahlten Studiengebühren einer Privatuni „aus mehreren Gründen verneint.“ Es gäbe „kein Vorhaben von Seiten der SPÖ, diese derzeit geltenden steuerlichen Regeln zu ändern,“ so Pressesprecher Walter Fleißner.
Auch Die Grünen positionieren sich dagegen. Gerade in Zeiten knapper Budgets müssten Unterstützungsleistungen „sozial treffsicher und bedarfsgerecht ausgestaltet“ sein, so ein Sprecher. Diese Treffsicherheit sei bei dem Vorschlag nicht gegeben. Zudem würde eine solche Regelung einen Bruch mit der bestehenden Systematik darstellen und sei schwer zu rechtfertigen, da damit einzelne Ausgaben gegenüber anderen elterlichen Kosten im Zusammenhang mit Kindern privilegiert würden, so die Argumentation.
Glücklicherweise habe Österreich ein „starkes, öffentliches Hochschulsystem.“ Steuergelder sollten aus Sicht Der Grünen„dort eingesetzt werden, wo sie den Vielen zugutekommen und nicht den Wenigen, die sich teure private Studiengebühren leisten können“, so der Sprecher weiter.
ÖH lehnt Studiengebühren generell ab
Im Unterschied zu anderen Parteien zeigen sich die NEOS zumindest offener für eine grundsätzliche Prüfung des Vorschlags. Angesichts der angespannten budgetären Lage müsse bei neuen steuerlichen Privilegien „sehr sorgfältig abgewogen werden“, sagt Pressesprecherin Silke Putzgruber-Kopp. Aus Sicht der Partei sollten Entlastungen vor allem dort ansetzen, „wo sie besonders notwendig sind oder einen klaren Mehrwert schaffen“. Eine Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren auf Eltern werde dennoch aktuell nicht als vorrangige Maßnahme gesehen, so die NEOS weiter.
Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) lehnt auf Anfrage von campus a Studiengebühren, auch an Privatuniversitäten, generell ab. Der Zugang zu Bildung dürfe nicht von „der finanziellen Leistungsfähigkeit einzelner Studierender oder ihrer Familien abhängen,“ so eine Sprecherin. Deswegen sieht die ÖH steuerliche Begünstigungen für Studiengebühren unabhängig davon, ob sie Studenten oder Eltern tragen, kritisch. „Solche Regelungen verstärken bestehende Ungerechtigkeiten weiter, da sie vor allem jenen zugutekommen, die über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um Studiengebühren überhaupt zahlen zu können,“ so die Sprecherin weiter.
Elitäres Bildungs-Eldorado der Reichen
Dass der Wunsch nach steuerlichen Begünstigungen für wohlhabende Eltern, die für ihre Kinder das nötige Kapital für eine Privatuniversität aufbringen können, im staatlichen Bildungssystem auf wenig Gegenliebe stößt, überrascht kaum. Schließlich eilt den privaten Hochschulen der Ruf voraus, ein elitäres Bildungs-Eldorado für die Reichen und Schönen zu sein. Statt überfüllter Hörsäle und harter Aufnahmetests wartet dort angeblich der bequeme Weg zum Abschluss. Doch anstatt sich der hiesigen Kultur des kollektiven Schlechtredens hinzugeben, sobald Geld im Spiel ist, sollte man den Vorstoß von Agenda Austria und ÖPUK als das sehen, was er ist: ein bedenkenswerter Impuls für ein Bildungssystem, das heute jeder Gesellschaftsschicht zugänglich sein und so wenig Hürden wie möglich aufweisen sollte.
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