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Schüsse vor Wiener Lokal: Zeugin spricht vor Gericht von Todesangst

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Volontär · Universität Wien
02.07.2026
4 Min.

Im Sommer 2025 eskaliert ein Streit vor einem Wiener Lokal im 15. Bezirk. Vor dem Eingang gibt ein Mann mehrere Schüsse ab. Die Staatsanwaltschaft spricht von versuchtem Mord, die Verteidigung von Notwehr. Das Gericht verurteilt einen 35-jährigen Kroaten schließlich zu 21 Monaten Haft.

In der Tatnacht verprügelten die späteren Opfer den Angeklagten erst, der kehrte später zurück und gab drei Schüsse ab (Foto: wikimedia commons)

„Ich hatte Todesangst, als die Schüsse fielen“, sagt die erste Zeugin am Mittwochnachmittag vor Gericht. Sie sei Sängerin, habe gerade auf der Terrasse vor dem Eingang geraucht, als Mato P. zwei mal in die Luft schoss.

„Ich habe nur noch versucht irgendwie wegzukommen“, sagt sie. An vieles könne sie sich nicht mehr erinnern. Erst später habe sie auf den Videoaufnahmen gesehen, wie sie zur Tür gerannt sei, um in die Bar zu flüchten. Die Tür konnte sie nicht aber nicht öffnen, so sprang sie im letzten Moment zur Seite, bevor der dritte Schuss die Glastür traf.

Im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien findet am 1. Juli 2026 der Prozess gegen einen 35-jährigen Mann aus Kroatien statt. P. betritt um 8:30 Uhr den Saal und nimmt am Tisch zwischen Verteidigerin und Geschworenen Platz. Er lächelt seiner Verteidigerin kurz zu und trommelt mit den Fingern auf die Tischplatte. Beide wechseln einige leise Worte, bevor der Vorsitzende Richter Etl die Verhandlung eröffnet.

Der Tatvorwurf

Die Staatsanwaltschaft wirft P. versuchten Mord vor. P. habe in der Tatnacht drei mal geschossen. Zwei mal in die Luft, mit seinem dritten Schuss habe P. bewusst auf zwei Männer gezielt, die sich in die Bar flüchteten. In der Tatnacht am 6. Juli 2025 soll es zunächst zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einer Gruppe Männern um die späteren Opfer Asmir W. und Antonio Z., gekommen sein. Zu fünft hätten sie P. zu Boden geworfen, geschlagen und getreten.

Rund zehn Minuten später sei P. mit seinem BMW zurückgekehrt,sei mit gezogener Waffe aus dem Auto gestiegen habe drei mal geschossen. Verletzt wurde zum Glück niemand, das dritte Projektil hatte die Glastür zum Lokal nicht durchschlagen. Die Sängerin, die auch als Zeugin geladen ist, konnte sich nur gerade so in Sicherheit bringen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, P. handelte aus Rache und nahm zumindest einen tödlichen Ausgang in Kauf.

Die Sicht der Verteidigung

„Man wollte ihn abstechen“, sagt Verteidiger Rudolf Mayer und tritt einen Schritt nach vorne. P. sei an diesem Abend nicht Täter, sondern Opfer gewesen. Wegen eines Fotos sei er mit den späteren Opfern in einen Streit geraten, die hätten ihn verprügelt und aus dem Lokal gezogen.

„Von einem Tötungsvorsatz kann keine Rede sein“, sagt Mayer. P. habe sich bedroht gefühlt, sei dann zurückgekehrt, aus dem Auto ausgestiegen und habe zwei Schüsse in die Luft abgegeben. Mit dem dritten Schuss auf die Glastür habe P. die Männer abschrecken und zeigen wollen, die Waffe sei echt.

Mayer blättert durch seine Unterlagen, „ich habe einen Burschen verprügelt, er hat danach geschossen“, sagte einer der Männer auf die P. geschossen hat in seiner Aussage. „P. war ein Jahr in Therapie“, sagt der Anwalt. Sein Mandant habe der Sängerin außerdem bereits eine Entschädigung gezahlt.

Die Beweisaufnahme

Auf den Bildschirmen im Saal läuft das erste Video der Tatnacht, Es zeigt die körperliche Auseinandersetzung zwischen P. und den beiden späteren Opfern. In der zweiten Aufnahme geht P. auf das Lokal zu und gibt einen Schuss ab. Im Saal wird es im Saal still, keiner sagt etwas, die Geschworenen verfolgen die Bilder regungslos. Einer hebt kurz die Augenbrauen, eine andere zieht hörbar die Luft ein.

„Er konnte nicht wissen, ob das Projektil die Glasscheibe durchschlägt und einen Menschen lebensgefährlich verletzt“, sagt die Staatsanwältin. Drei Tage nach dem Vorfall habe sich der Angeklagte eine weitere Schusswaffe gekauft. Außerdem seien in seinem Lokal mehrere Waffen und Messer gefunden worden.

Die Zeugenaussagen

„Ich hatte einen kompletten Blackout“, sagt die Sängerin, die heute als erste Zeugin geladen ist. Bei der Flucht habe sie sich eine offene Wunde und mehrere Schürfwunden zugezogen. Bis heute leide sie unter den psychischen Folgen des Vorfalls und könne derzeit nicht auftreten.

Die Zeugin soll eine Aussage des Angeklagten vorlesen. Sie blickt kurz zum Richter. „Darf ich jetzt eh fluchen?“, fragt sie Etl. eine Schulklasse sitzt hinten im Saal, die Jugendlichen lachen laut. Dann liest sie vor: „Ich ficke eure Mütter, jetzt zeig ich es euch.“

„Mato hat nichts getan“

„Ich habe nichts mehr zu sagen“, sagt Antonio Z., einer der beiden Männer auf die P. in der Tatnacht geschossen hatte. Richter Etl schaut ihn an. „Sie sind als Zeuge geladen, nichts zu sagen, kann sie belasten.“ Z. schweigt, schaut nach unten grübelt ein paar Sekunden. „Okay", sagt er. „Ich sage alles.“

Seine Darstellung weicht deutlich von jener der Staatsanwaltschaft ab. Er sei mit einem Freund auf den Angeklagten losgegangen, hätten ihn verprügelt. P. habe nichts getan und sei unschuldig. Als P. später mit dem Auto zurückgekehrt sei, habe er die Situation beruhigen wollen und ihm die Hand zur Versöhnung entgegengestreckt, sagt Z. Als der Angeklagte jedoch mit einem Gegenstand in der Hand ausstieg, habe er Angst bekommen.

„Haben Sie erkannt, dass es eine Waffe war?“, fragt Etl. „Nein.“, sagt Z. „Jeder normale Mensch läuft weg, wenn er merkt, dass der andere etwas in der Hand hat.“ Auch die drei Schüsse will er nach eigenen Angaben nicht wahrgenommen haben.

Das Urteil

Auf Z. folgen noch 8 Zeugen, dann ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Nach zwei Stunden kommen sie zurück. Die Geschworenen sprechen P. schuldig, allerdings nicht wegen versuchten Mordes.

Das Gericht verurteilt ihn wegen gefährlicher Drohung gegenüber den beiden Opfern sowie wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit der Sängerin. Mato P. bekommt eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, das Urtel ist noch nicht rechtsgültig. Im Saal bleibt es still, P. nimmt das Urteil regungslos entgegen.


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