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„Wie im Urwald“: Stehen Justizanstalten vor dem Kollaps?

„Gebürtige Österreicher trauen sich schon seit einer Weile nicht mehr auf den Gefängnishof“, erklärt der prominente Strafverteidiger Werner Tomanek. Es gehe zu „wie im Urwald“. Kein Wunder: Knapp 9.000 Insasseninnen und Insassen befinden sich, Stand Februar 2026, in Österreichs Gefängnissen, dabei liegt deren Belastungskapazität bei rund 8.300.
Benedikt Schweigl  •  19. Februar 2026 Volontär    Sterne  24
Die heimischen Justizanstalten sind in der Summe rund zehn Prozent über der Auslastungsgrenze. (Foto: (Foto: andriano.cz - shutterstock))
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In den vergangenen Wochen sorgte insbesondere ein Todesfall für Schlagzeilen in den Medien. Ein Mann mit psychischer Erkrankung starb bereits im Dezember im Zuge einer geplanten Überstellung aus der Justizanstalt Hirtenberg (Bezirk Baden) in die Psychiatrie. Der Tod war offenbar die Folge einer Reihe von Fehlern, die untrennbar mit der derzeitigen Überlastung und personellen Unterbesetzung in Österreichs Gefängnissen verbunden sind.

Aufgrund seines geistigen Zustands hätten die Behörden den Mann von vornherein in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen müssen. So kam es, dass der Häftling in einer Isolationszelle mit Betonbett, anstelle von gefahrenfreien Sitz- und Liegequadern aus Hartschaum, für eine medizinische Kontrolle und den anschließenden Transport in eine entsprechende Einrichtung vorbereitet wurde. Bevor diese Kontrolle jedoch durchgeführt werden konnte, eskalierte die Situation und die Justizwachebeamten schlugen mehrfach auf den Häftling ein. Der Mann stürzte dabei mit dem Kopf auf das Betonbett und zog sich zahlreiche Gesichtsschädelbrüche, innere Blutungen sowie weitere Brüche an Rippen und Brustbein zu. Er starb noch am selben Tag im Krankenhaus an seinen Verletzungen.

Justizministerin Anna Sporrer räumte bereits öffentlich Fehler in der anschließenden Kommunikation mit der Familie ein. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegen mehrere Justizwachebeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unter Ausnützung einer Amtsstellung. Handelt es sich bei diesem Todesfall um ein Einzelereignis oder doch um das fahrlässig in Kauf genommene Ergebnis eines Systemversagens?

Österreichs Strafverteidiger zeigen sich besorgt

„Aktuell ist eine massive räumliche und personelle Überbelegung der Justizanstalten evident. Dadurch sind die Zwecke des Strafvollzugs, allen voran die Sicherheit vor und für Strafgefangene sowie die Resozialisierung gefährdet“, warnte die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV) kürzlich in einer Aussendung. Der Gesetzgeber hätte bereits erste Schritte gegen die Missstände in den heimischen Gefängnissen gesetzt.

Dazu zählen die Erweiterung des elektronisch überwachten Hausarrests („Fußfessel“) auf Personen mit einer Reststrafe von maximal 24 Monaten und der Wegfall generalpräventiver Voraussetzungen für die bedingte Entlassung. Weitere Maßnahmen seien aber zwingend erforderlich. Aber zunächst ein gründlicher Blick in die Tiefen der heimischen Justizanstalten.

„Survival of the fittest“

Das Leben in Österreichs Justizanstalten ist einer Bestrafung entsprechend kein Vergnügen. Es herrschen klare Hierarchien, nach dem Prinzip „survival of the fittest“ ergeht es manchen in diesem Milieu besser und manchen schlechter, Mobbing steht hier an der Tagesordnung. „Es geht zu wie im Urwald. Bio-Österreicher trauen sich schon seit einer Weile nicht mehr auf den Gefängnishof“, erklärt der prominente Strafverteidiger Werner Tomanek im Hinblick auf die Verhältnisse in den heimischen Justizanstalten.

Mobbing, illegaler Drogenhandel und Gewalt sind dabei prinzipiell aber keine neuen Phänomene. Ebenso existieren die aktuell medial thematisierten Missstände, allen voran Überbelegung durch Inhaftierte und Personalmangel bei der Justizwache, in vielen Fällen bereits seit Jahrzehnten, betont Tomanek.

Was passiert in Österreichs Gefängnissen?

Der prominente Strafverteidiger sieht zusätzlich zu den bereits erwähnten Verfehlungen in den Justizanstalten, auch einen Mangel an psychiatrischen Gutachterinnen und Gutachtern, fehlende Body-Cams bei den Justizbeamten und vor allem die systematische Aufrechterhaltung und Verlängerung von Untersuchungshaften (U-Haft) als Problem.

 „Die geplanten Maßnahmen des Gesetzgebers, darunter fallen auch der Bau einer neuen Justizanstalt und eines forensisch-therapeutischen Zentrums im Westen Österreichs, sind meiner Erfahrung nach, ob ihrer tatsächlichen praktischen Umsetzung zunächst einmal mit Vorsicht zu genießen. Klar ist für mich, unsere Justizanstalten werden durch U-Haften teilweise überfüllt ohne, dass es jemals zu einer Verurteilung kommt“, gibt Tomanek zu bedenken.

Weiters plädiert er für den konsequenten Einsatz von Body Cams in den Justizanstalten sowie während Hausdurchsuchungen und Festnahmen, die Klarheit in etwaige amtliche Grenzüberschreitungen bringen würden. „Wir haben hier ein Problem. Was passiert bereits im Zuge von Ermittlungsverfahren auf dem Weg in die Zelle?“, fragt der Star-Anwalt provokant. Zweifellos hätten die vereinzelt bereits erprobten Body-Cams auch mehr Klarheit in die Causa Hirtenberg gebracht.

Von einem totalen Systemversagen in Österreich will er aber nichts wissen, trotz aller Missstände seien die Haftbedingungen hierzulande deutlich besser als in anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Großbritannien und allen voran Belgien. „Ich habe Mandanten, die in Russland und im Balkanraum im Gefängnis waren. Die freuen sich vergleichsweise auf die österreichischen Justizanstalten“, so Tomanek.

Haftbedingungen legen Grundstein für Leben danach

„Die überbelegten Justizanstalten sind schon seit Langem kein Geheimnis mehr“, erklärt Thomas Marecek, Pressesprecher von Neustart, einem Verein zur Betreuung von straffälligen Personen nach der Haft. Die Maßnahmen der Regierung seien durchaus als Erfolg zu betrachten. Weitere Schritte müssten jedoch folgen, um die Resozialisierung der Häftlinge zu erleichtern.

Straftäter könnten beispielsweise nach einer Verurteilung anstelle einer Haftstrafe zu gemeinnützigen Leistungen verurteilt werden. Diese Sanktionsform ist bisher nur im Rahmen einer Diversion möglich. „Schlussendlich ist ein Überbelag in den Gefängnissen zu verhindern. Er führt zur Verschlechterung der Haftbedingungen, weil die Insassen beispielsweise länger auf Therapien warten müssen und weniger Beschäftigungsmöglichkeiten in der Haft haben“, betont Marecek.

Elektronischer Hausarrest bringt Kostenersparnisse

Die Toleranzerweiterung der verbleibenden Reststrafe bei elektronisch überwachtem Hausarrest („Fußfessel“) von zwölf auf maximal 24 Monate lobt Marecek. „Diese Maßnahme begrüßen wir. Noch schlägt sich das allerdings nicht in der Anzahl der Fußfesselträger nieder. Da erwarten wir in den nächsten Monaten allerdings einen Anstieg.“ Die Kombination aus Fußfessel inklusive sozialarbeiterische Betreuung erleichtere eine „Rückkehr in die Gesellschaft“, weil Arbeitsplatz und Unterkunft bei dieser Lösung erhalten bleiben. Zudem spart der Staat die Kosten für den Gefängnisaufenthalt und der Verurteilte zahlt weiterhin Steuern ein.

Klar müsse aber auch sein, sollte es nun großflächig zur Umsetzung von Maßnahmen wie Strafaufschub, Amnestie und Hausarrest kommen, dann werde es bei Einrichtungen wie Neustart aufgrund des steigenden Begleitungsbedarfs auch entsprechende Förderunterstützungen benötigen.

Lösungen für eine Entlastung der heimischen Justizanstalten sind schlussendlich zur Genüge vorhanden, einige davon versprechen nachgewiesenermaßen Kostenersparnisse und Erfolge bei der Resozialisierung. Bis diese jedoch nachhaltig umgesetzt werden, gibt es mit den Body Cams die Möglichkeit, Vorfälle wie in Hirtenberg zu verhindern oder zumindest bestmöglich zu untersuchen.


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