Fakt ist: In Österreich, wie in vielen anderen EU-Ländern, dürfen Menschen ohne Staatsbürgerschaft nicht wählen. Und das, auch wenn sie seit Jahrzehnten in diesem Land leben oder sogar geboren sind und täglich Steuern zahlen und zur Wirtschaft beitragen.
Zunächst erscheint es undenkbar, ein Wahlrecht für ÖsterreicherInnen ohne Staatsbürgerschaft einzuführen. Allerdings ist eine Demokratie kein fixer Zustand, sondern eine Regierungsform, die mit den Zeiten wandelt und wächst. Ein großer Schritt in Richtung Inklusion ist längst fällig.
Jene, die meinen, die Ausländerquote in Österreich sei dafür zu hoch, die bitte ich, sich einmal genauer zu überlegen, wieso das so ist: Es liegt nämlich nicht an einer damit verglichen besonders hohen Immigrationsrate, sondern an einer auffallend niedrigen Einbürgerungsquote, dass ein so großer Anteil der Landesbevölkerung nicht offiziell österreichisch ist. Richtig: Es ist so schwierig, an eine österreichische Staatsbürgerschaft zu gelangen, dass das die AusländerInnenanzahl, und somit die Anzahl deren, die über kein Wahlrecht verfügen, massiv beeinflusst.
So bleiben für Österreich zwei Optionen über: Einbürgerungsprozess erleichtern oder Wahlrecht erweitern. Politische Mitsprache ist ein Recht, das jedem Menschen zur Verfügung stehen sollte, und Integration ist ein Prozess, der beidseitig angegangen werden muss. Unbestreitbar ist, dass das Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl, das von einem Wahlrecht stammt, sich nur positiv auf Betroffene und auf die allgemeine Gesellschaft auswirken kann.
Damit man in diesem Land wirklich von einer starken Demokratie sprechen darf, braucht es eine Veränderung.