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„Mumienhände“ im Gericht: Diversionen für letzte Generation

Noch eineinhalb Jahre nach ihrer Auflösung beschäftigt die ehemalige Letzte Generation die österreichische Gesellschaft und ihre Gerichte. Am dritten Prozesstag im Verfahren gegen 42 Angeklagte der Protestgruppe geht es um Mumienhände und Rettungsgassen. Was bleibt von der Letzten Generation außer Diversionen und Geldstrafen?
Melina Papageorgiadis  •  19. März 2026 Volontärin    Sterne  74
Der dritte Prozesstag im Verfahren gegen die ehemalige Letzte Generation in Wien. (Foto: Eigene Aufnahme)
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Mittwoch, 18. März 2026, 09.30 Uhr. Vor und im Gerichtssaal 102 am Straflandesgericht Wien stehen Polizisten im Einsatz, insgesamt acht. Neben den zwölf Angeklagten und ihren vier Anwälten verfolgen auch Unterstützende sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse die Verhandlung. Das Interesse ist groß.

Beim Blick in den Saal sagt die Richterin Zwangsleiter: „Hallt das bis zum Ende?“ Ihre Stimme klingt heiser. Hinten wird genickt. Es kann losgehen.

Der Prozess ist Teil eines größeren Verfahrens gegen 42 frühere Mitglieder der mittlerweile aufgelösten Klimaschutzbewegung Letzte Generation. Diese Verhandlung war der dritte Prozesstag. Mindestens zwei weitere sollen folgen.

Die Vorwürfe

Das Gericht verhandelt zwei Blockade-Aktionen der Gruppe: Am 20. November 2023 blockierten Demonstrierende die A2, am folgenden Tag den Karl-Renner-Ring vor dem Parlament.

Einige Protestierende, darunter auch ein Angeklagter, fixierten sich dabei mit einer Mischung aus Superkleber und Quarzsand auf der Straße. Besprüht man die Mischung mit einem Aktivierungsspray, entsteht eine Art Schnellbeton. Die sogenannten „Mumienhände“. Einsatzkräfte lösten sie von der Fahrbahn, wodurch Kosten für Stadt und Feuerwehr entstanden. Andere Angeklagte waren nach eigenen Angaben nicht festgeklebt. Sie geben an, bei den Blockaden etwa für die Bildung von Rettungsgassen zuständig gewesen zu sein oder die Aktionen vor Ort begleitet zu haben.

Straßenblockade der Letzten Generation im November 2023 in Wien – Teil der Proteste, die nun vor Gericht verhandelt werden. (Foto: Letzte Generation Österreich)

Es geht um Versammlungsfreiheit

Rechtsanwalt Clemens Lahner weist die Vorwürfe zurück. „Was hier verteidigt wird, sind nicht nur einzelne Personen“, sagt er. „Wir verteidigen hier auch die Versammlungsfreiheit.“ Lahner vertritt fünf der Angeklagten. Sie seien nicht verantwortlich für Straftaten, die andere Demonstrierende begingen. Die Letzte Generation dürfe nicht als „monolithischer Block“ betrachtet werden, sagt er. Sie sei keine Kaderpartei, in der jeder die anderen kennt. Seine Mandanten hätten von den Mumienhänden nichts gewusst.

Die Angeklagten sehen ihr Handeln als politischen Protest. Als legitimen zivilen Ungehorsam. Auch in einer Presseaussendung heißt es: „Wenn friedlicher Protest zum Straftatbestand wird, untergräbt das die letzte Verteidigungslinie der Bevölkerung in einem demokratischen System.“ Das Gericht bewertet die Aktionen hingegen als Straftaten.

Diskussion um Planung und Mittäterschaft

Im Verlauf der Verhandlung fragt Richterin Zwangsleitner mehrfach nach der Planung der Aktionen. Sie will wissen, ob die Angeklagten davon wussten, dass sich andere festkleben würden, wie die Vorbereitung ablief und wer in die Pläne eingeweiht war.

Zwei Aktivistinnen geben an, erst kurzfristig von den Protesten erfahren zu haben. Sie hätten in einem Kulturzentrum davon gehört.

Die Angeklagte Jelena S. sagt im Gespräch mit campus a, sie habe von der Protestaktion vor dem Parlament erst „spontan 30 Minuten vor Beginn“ in einem Kulturzentrum erfahren. (Foto: Eigene Aufnahme)

Es sind mehrere Polizistinnen und Polizisten geladen. Der erste kommt nicht. Die Pause zieht sich. Statt um 11:05 Uhr geht es erst um 11:20 Uhr weiter. Eine Polizistin sagt aus, dass Protestierende ihre Hände mit Superkleber auf dem Boden fixierten und dafür „Jausensackerl gefüllt mit Quarzsand“ bei sich hatten, um das Lösen zu erschweren.

Sie schildert, wie sie zum Tatort kam. Aus dem Funkwagen sei sie direkt auf „den ersten rechts“ zu. Sie habe den Protestierenden ein Sand-Sackerl entrissen. Als das riss, habe sich der Sand auf dem Boden verteilt, daraufhin hätten die Demonstrierenden versucht ihn mit den Händen auf ihre Klebmasse „zu schaufeln“. Auf Nachfrage der Richterin, ob eine dieser Personen im Saal anwesend sei, weist die Zeugin auf einen der Angeklagten.

Widerspruch im Gerichtssaal

Die Richterin befragt mehrere Angeklagte dazu, ob sie von dieser Form der Aktion gewusst oder sie vor Ort wahrgenommen hatten. Alle verneinen das. Sie geben an, sie seien bei den Blockaden für die Bildung von Rettungsgassen zuständig gewesen. Hätten sich selbst nicht festgeklebt, nichts davon bemerkt, dass andere Beteiligte dies getan haben.

Die Beamtin, die bereits am Tag davor auf der A2 im Dienst war, beschreibt eine andere Wahrnehmung. Sie habe die Situation „in der Sekunde“, als sie aus ihrem Dienstfahrzeug ausgestiegen sei, erkannt.

„Das waren mal die ersten Geschenke“

Für die Teilnahme an der Blockade auf der A2 am 20. November spricht das Gericht fünf Diversionen aus. Die Angeklagten akzeptieren. Das Gericht setzt Geldbußen zwischen 400 und 3.000 Euro fest.

Nach der Verkündung kommentiert Richterin Zwangsleitner: „Das waren mal die ersten Geschenke für die Veranstaltung am 20.11.“ Im Saal bleibt es ruhig, als die Beträge genannt werden. Die Entscheidungen kommen für die Angeklagten nicht überraschend. In Gesprächen nach der Verhandlung sagen sowohl Angeklagte als auch zwei der Anwälte, die Strafen seien in dieser Form zu erwarten gewesen.

In zwei Fällen spricht das Gericht Schuldsprüche wegen schwerer Sachbeschädigung aus. Die Geldstrafen liegen bei 1.950 Euro sowie 400 Euro. Beide Angeklagten hatten sich zuvor schuldig bekannt. Auch die Aktion vor dem Parlament am 21. November hat Folgen. Das Gericht vereinbart vier Diversionen zwischen 720 und 2.000 Euro.

Einer der Angeklagten nimmt seine Diversion jedoch nicht an. Er strebt weiterhin auf einen Freispruch. Das Gericht trennt diesen Fall ab und verhandelt ihn an einem weiteren Termin. Zweimal ruft Zwangsleitner dafür in der Gerichtsverwaltung an. Sie braucht einen Verhandlungssaal.

Der Prozess ist noch nicht beendet

Auch nach dem dritten Prozesstag ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Insgesamt behandelte das Gericht an den i bisherigen Verhandlungstagen die Anklagen von 28 Mitgliedern, die Verfahren gegen 14 weitere stehen noch aus. Zwei weitere Termine sind angesetzt. Sie finden am 26. März und am 16. April am Straflandesgericht Wien statt.

Die Letzte Generation ruft auf ihrer Website zu Spenden zur Deckung der Prozesskosten auf. Mehr als 38.000 Euro sind dort bereits zusammengekommen.

Was nach dem Prozess bleibt

Auch nach der Auflösung der Letzten Generation überlegen viele Beteiligte, wie es weitergeht. Für Jelena S. sei die Letzte Generation als Gruppe eh nur „Mittel zum Zweck.“ Sie kam über Fridays for future zur Letzten Generation. Bei Extinction Rebellion sei sie auch noch aktiv. Nur Straftaten wolle sie absolut nicht begehen. „Da bin ich jetzt vorsichtig.“

Eine ehemalige Aktivistin sagt campus a, sie würde die Proteste in dieser Form heute nicht mehr durchführen. „Wir haben uns immer am wissenschaftlichen Konsens orientiert“, sagt sie. „Und der sagt jetzt, dass sich das Zeitfenster geschlossen hat.“

Zivilen Ungehorsam schließt sie dennoch nicht aus. „Das ist die Essenz“, sagt sie. „Bewusst das Gesetz zu brechen, um auf ein größeres Unrecht aufmerksam zu machen.“

Sie selbst ist vom aktuellen Verfahren nicht betroffen. Ermittlungen gegen sie wurden bereits eingestellt, geblieben sind Verwaltungsstrafen. Andere aus ihrem Umfeld stehen jedoch vor Gericht.

„Ich bin froh, dass das jetzt vorbei ist“, sagt eine Angeklagte. Sie wolle sich wieder anderen Projekten widmen. Ihre Aufmerksamkeit gelte aktuell dem Mitmach-Supermarkt MILA.


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